Gemäss Krankenversicherungsgesetz* dürfen die Krankenversicherer keinen Profit machen.

Das für die Grundversicherung einkassierte Geld wird vollständig für Behandlung, Pflege- und Dienstleistungen für die Versicherten eingesetzt. Die von den Versicherten bezahlten Prämien wurden wie folgt zur Deckung der Kosten verwendet (Basis 2008):

Kostenverteilung

Mit zirka 5% der Prämien decken die Krankenkassen die gesamten Verwaltungskosten der Grundversicherung.

Die Verwaltungskosten müssen die Ausgaben im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen decken, welche die Krankenkassen mit Spitälern, Ärzten und anderen Institutionen und Gruppierungen von Leistungserbringern im Gesundheitswesen führen. Sie bezahlen im Jahr zirka 70 Millionen Rechnungen. Davon prüfen sie zirka 15 Millionen eingehend. Und schliesslich dienen sie zur Deckung der Ausgaben, die für Werbung und im Zusammenhang mit den Mutationen anfallen, die jedes Jahr unter den Millionen Versicherten zu registrieren sind.

Die Krankenkassen arbeiten sehr effizient und kostengünstig.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind deutlich tiefer als jene anderer Sozialversicherungen (Unfallversicherung und Pensionskassen) und etwa fast gleich hoch wie die der bedeutend weniger aufwendigen Verwaltung der AHV. Sie betragen pro Person im Monat CHF 12.75. Das sind zirka fünf Prozent der Prämien. Über 95 Prozent der Prämien oder CHF 242.25 gehen an Leistungserbringer wie Ärzte, Spitäler, usw.

*KVG, Art. 12 und 13


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